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Wie man sich bei einem Verkehrsunfall verhält

Das Straßenverkehrsgesetz (Nr. 8/2009 Slg.) teilt Kollisionen auf Straßen in zwei Kategorien ein: Verkehrsunfall und Schadensereignis. Von dieser Einteilung hängen alle Ihre weiteren Pflichten ab, insbesondere ob Sie die Polizei rufen müssen.

Wann handelt es sich um einen Verkehrsunfall (Polizei MÜSSEN Sie rufen)

Ein Ereignis wird gesetzlich als Verkehrsunfall eingestuft, wenn mindestens eine der folgenden Situationen eintritt:

  • Jemand wurde verletzt oder getötet.
  • Mit dem anderen Beteiligten können Sie sich nicht einigen darüber, wer den Schaden verursacht hat.
  • Einer der Fahrer steht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder hat sich geweigert, einen Atemalkoholtest zu machen.
  • Die Straße oder eine öffentliche Einrichtung wurde beschädigt (z. B. zerstörte Leitplanken, umgeworfene Ampel).
  • Es sind gefährliche Stoffe ausgetreten.
  • Einer der Beteiligten weigerte sich, seine Identität nachzuweisen, oder floh vom Ort.
Wichtige Änderung: Seit Juli 2022 gilt in der Slowakei nicht mehr die finanzielle Grenze von 3.990 Euro. Die Höhe des Schadens an den Autos ist an sich kein Grund, die Polizei zu rufen, sofern Sie sich mit dem Verursacher eindeutig geeinigt haben.

Was sind Ihre Pflichten:

  1. Halten Sie das Fahrzeug an und sichern Sie die Unfallstelle (Warndreieck, Warnweste, Warnblinklicht).
  2. Leisten Sie Erste Hilfe und rufen Sie den Rettungsdienst (112 oder 155).
  3. Rufen Sie die Polizei (158) und bleiben Sie an der Unfallstelle.
  4. Bewegen Sie die Fahrzeuge nicht. Wenn Sie sie verschieben müssen, markieren Sie ihre Position detailliert markieren Sie ihre Position (Kreide, Spray, Fotos).
  5. Verzichten Sie auf Alkohol oder Medikamente, bis der Vorfall untersucht ist.

Wann es sich um einen Schadensfall handelt (Polizei NICHT rufen)

Wenn niemand verletzt wurde, die Beteiligten keinen Alkohol getrunken haben, kein öffentliches Eigentum beschädigt wurde und Sie sich eindeutig auf den Verursacher geeinigt haben, handelt es sich um ein Schadensereignis. In diesem Fall müssen Sie die Polizei nicht rufen.

Was sind Ihre Pflichten:

  1. Sichern Sie die Unfallstelle (Warnweste, Warndreieck).
  2. Füllen Sie die Unfallbericht aus. Zeichnen Sie die Situation detailliert, markieren Sie den Verursacher klar und unterschreiben Sie beide.
  3. Tauschen Sie die Daten aus. Notieren Sie sich Personalausweis, Führerschein und Daten der Kfz-Haftpflichtversicherung (Vertragsnummer). Wenn Sie Eigentum einer dritten Person beschädigt haben, die nicht anwesend ist, müssen Sie diese unverzüglich informieren.
  4. Dokumentieren Sie die Schäden (Fotos aus mehreren Blickwinkeln).
  5. Beseitigen Sie das Hindernis, um den Verkehr nicht zu blockieren.

Weitere Schritte gegenüber der Versicherung

  • Verursacher: Muss seiner Versicherung (Haftpflicht) den Schaden innerhalb von 15 Tagen (in der Slowakei) oder innerhalb von 30 Tagen (im Ausland) melden.
  • Geschädigter: Macht seinen Anspruch bei der Versicherung des Verursachers geltend, legt den Unfallbericht und die Fotodokumentation vor.

Pflichtdokumente im Auto

  • Führerschein: Gültig und mit entsprechender Berechtigung.
  • Personalausweis oder Reisepass: Zur Identitätsüberprüfung.
  • Zulassungsbescheinigung (Teil I): „Kleiner Fahrzeugschein“.
  • Grüne Karte: Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung. Ab Januar 2025 können Sie sie auch in elektronischer Form vorlegen (PDF auf dem Smartphone).

Dokumente nur für bestimmte Gruppen:

  • Fahrer über 65 Jahre: Nachweis der gesundheitlichen Eignung.
  • Professionelle Fahrer: Nachweis der psychischen Eignung und Fahrerqualifikationskarte.

Was Sie im Auto nicht mitführen müssen (oder nicht dürfen):

  • Großer Fahrzeugschein: Gehört nicht ins Auto und darf nicht bei sich geführt werden (gehört zu Hause in die Schublade).
  • STK- und EK-Protokolle: Die Papierkarten sind abgeschafft, die Polizei überprüft die Gültigkeit elektronisch über das Kennzeichen.
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